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Lenovo wegen Smartbooks vor Gericht Das Kölner Unternehmen Smartbook AG hat sich mit dem international führenden Computerhersteller Lenovo angelegt und gegen den chinesischen Konzern eine einstweilige Verfügung erwirkt. Grund für diesen Konflikt ist die Tatsache, dass Lenovo sämtliche Mini-Notebooks aus seinem Hause als Smartbooks bezeichnet.
Hierdurch sieht die deutsche Smartbook AG ihre Markenrechte massiv verletzt. Einem offiziellen Gerichtsbeschluss zufolge darf Lenovo die Bezeichnung Smartbook in der Bundesrepublik Deutschland fortan nicht mehr im geschäftlichen Verkehr verwenden. Falls sich der Konzern nicht an den Unterlassungsbeschluss halte, werde das Landgericht Köln eine Ordnungsstrafe in Höhe von bis zu 250.000 Euro verhängen. Ob Lenovo das Urteil akzeptieren und seine Mini-Notebooks zumindest hierzulande umbenennen wird, ist bislang aber noch unklar.
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(nvw) - 13.02.2010 @ 14:54 Uhr
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